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Totschlag

Bedeutungen: allgemein, Recht: die vorsätzliche Tötung einer oder mehrerer Personen, wobei im Gegensatz zum Mord keine niederen Motive für die Tat angenommen werden {FAL}.

Beispiele: Er wurde wegen Totschlags verurteilt. Totschlag wird weniger streng geahndet als Mord.

Grammatik: Substantiv, Maskulinum

Herkunft: Tot: von ahd. tot in ders. Bed., ursprüngl. = gestorben; Schlag: von mhd. slac, von ahd. slag in ders. Bed., zu slahen = schlagen. von got. slahan, zur idg. Wurzel slak in ders. Bed.

Antonyme: Mord

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