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Mord

Bedeutungen: allgemein, Recht: die vorsätzliche Tötung einer oder mehrerer Personen, wobei im Gegensatz zum Totschlag niedere Motive für die Tat angenommen werden {FAL}.

Beispiele: Er wurde wegen Mordes verurteilt. Mord wird strenger geahndet als Totschlag.

Grammatik: Substantiv, Maskulinum

Herkunft: von mhd. mort, von ahd. mord, von got. maurpr = Tod, zur idg. Wurzel mer = aufgerieben werden, sterben

Antonyme: Totschlag

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